Sachverständiger
Immobiliengutachten werden in unserem Hause
von Jürgen-Eggert Lüders erstattet. Erstmalig wurde er im Jahre 2001 von der Industrie- und Handelskammer zu Kiel als Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt.
Auftraggeber sind:
Bewertungsanlässe
Verkehrswertgutachten dienen dazu, den Wert von Immobilien nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch) nachvollziehbar zu ermitteln. Bewertungsanlässe sind beispielsweise Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, die Vorbereitung von Kauf oder Verkauf,
der Wertnachweis in steuerlichen Angelegenheiten sowie die Wertbestimmung im Zuge zivilrechtlicher Auseinandersetzungen. Bewertungsgegenstand können außerdem Rechte und Belastungen von Grundstücken sein. Dazu zählen unter anderem Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte oder Überbaurechte.
Varianten
In den meisten Fällen werden umfassende Verkehrswertgutachten erstattet, die es dem Auftraggeber und beteiligten Dritten erlauben, die Wertansätze nachzuvollziehen und
zu überprüfen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bewertungen zur Vorlage
bei Gericht oder Finanzamt oder im Zuge von Erbauseinandersetzungen benötigt werden.
Kosten
Das für die Erstattung von Gutachten anfallende Honorar kann, abgesehen vom Fall
der Beauftragung durch Gerichte, frei ausgehandelt werden. Es orientiert sich an
Wert der Immobilie, Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Gern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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